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- BAFA Coaching
Antragsberechtigt sind daher Existenzgründer, Jungunternehmer, Bestandsunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten die ihre Geschäftsadresse in Deutschland haben haben und sich beraten beraten lassen möchten. Zudem sind Unternehmensnachfolger förderbar, die ein bereits ein in Deutschland ansässiges Unternehmen übernehmen mit mindestens 15 Prozent an einem bestehenden Unternehmen beteiligen möchten und die Geschäftsführung übernehmen, können auch gefördert werden. Nicht förderfähig sind Coachings für angehende Unternehmensberater und Coachings für geplante Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht, z.B. eingetragene Genossenschaft (eG) oder gemeinnützige GmbH (gGmbH).
Nach positiver Prüfung erhalten Sie von der zuständigen Leitstelle per Post einen Bewilligungsbescheid. Dieser enthält Angaben über:
- | die Anzahl der bezuschusste Beratertage |
- | den maximalen Zuschussbetrag |
- | mit welchem Coach Sie die Beratung durchführen können und |
- | bis wann das Coaching abgeschlossen und von Ihnen abgerechnet sein soll. In der Regel beträgt dieser sog. Leistungszeitraum drei Monate. Erst nach erfolgtem Postzugang der Bewilligung dürfen Sie mit dem Coaching beginnen. |
Schließen Sie erst bei Beginn des ersten Coachingtages und der Bewilligung durch die jeweilige BAFA-Leitstelle den Beratervertrag mit uns ab. Darin werden das Beraterhonorar und die Themen festgelegt. Nun beginnen Sie das Coaching. Wir empfehlen regelmäßige, kleinere Beratungseinheiten von z.B. vier Stunden.
Informationen zur Abrechnung entnehmen Sie in der „Checkliste Abrechnung“.
Nach Abschluss des Coachings laden wir die folgenden Unterlagen auf der BAFA-Seite für Sie hoch!
- | Rechnung des Beraters (keine Kopie und kein Duplikat) |
- | Ihren Original-Kontoauszug oder eine Einzelumsatzanzeige. Die Angabe Valutadatum/Buchungsdatum, der Name des Gründers, die IBAN sowie die Rechnungssumme müssen ersichtlich sein. Alle anderen Nachweise können nichtakzeptiert werden. Originalkontoauszüge senden wir an Sie zurück. |
- | Abschlussbericht des Beraters. Die Prüfung Ihrer vollständigen Abrechnungsunterlagen, die Erstellung Ihres Abrechnungsbescheides sowie die anschließende Zuschussauszahlung nimmt die BAFA ca. vier bis sechs Wochen in Anspruch. |